Grundbedürfnisse von Menschen in Notlagen decken
Die Aufgabe des Solidaritätsfonds des Luxemburger Roten Kreuzes (FS-CRL) besteht darin, Personen und Familien in Notlagen finanziell zu unterstützen, deren Einkommen nicht ausreicht, um Grundbedürfnisse wie Nahrung, Wohnung und Gesundheitsversorgung zu decken.
Der Solidaritätsfonds des Luxemburger Roten Kreuzes wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Er bietet solchen Menschen finanzielle Hilfe, die mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert sind – seien es gesundheitliche, familiäre, berufliche oder Wohnungsprobleme – die mit den üblichen Maßnahmen nicht ausreichend unterstützt werden können.
Die Empfänger dieser Hilfeleistungen sind zu etwa gleichen Teilen Familien und Alleinstehende. Die hohe Zahl der Alleinstehenden ergibt sich aus den zahlreichen Anträgen des Services „Perspectives“ des Roten Kreuzes“, der jungen Menschen betreutes Wohnen bietet. Mehr als die Hälfte der Familien sind alleinerziehende Mütter oder Väter, also Familien mit einem höheren Armutsrisiko.
Der FS-CRL wird aktiv, wenn andere geeignete Unterstützungseinrichtungen fehlen oder sich als unzureichend erweisen. Voraussetzung ist, dass die Begünstigten auf luxemburgischem Gebiet wohnen; berücksichtigt werden auch Personen, für welche die Sozialämter nicht zuständig sind, wie z. B. Personen mit dem Status eines Antragsstellers auf internationalen Schutz sowie Personen, die einer Sicherungsverwahrung oder einer Freiheitsstrafe unterliegen.
Alle Fälle werden zumeist von einem Rotkreuz-Experten – in Ausnahmefällen auch einem Externen – betreut. Die Antragssteller, die noch keine staatliche Unterstützung erhalten, werden zunächst an die jeweils zuständige Behörde verwiesen. In Fällen, in denen bereits Fachleute beteiligt sind, handelt das LPF-CRL ergänzend.
Ein Grundsatz des Fonds ist der, dass die gewährte finanzielle Unterstützung Teil eines klar definierten Hilfs-Projekts sein muss, mit dem Ziel die Sie aktuelle Situation konkret zu verbessern. Die eingereichten Anträge müssen daher von einem Expertem aus dem Sozialbereich begleitet werden, um den zielgerechten Einsatz der vom Fonds bereitgestellten Gelder zu gewährleisten.
Je nach Verfügbarkeit der Mittel kann die gewährte Hilfe auf der Grundlage eines festgelegten ganzheitlichen oder teilweisen Rückzahlungsplans erfolgen. In der Praxis hilft der Fonds häufig auch kurzfristig, um eine schwere Krisensituation abzuwenden; in besonders schweren Fällen werden auch kleine Geldbeträge als Notfallhilfe bereitgestellt.
2755-5505