Sozialämter

Hilfe für ein menschenwürdiges Leben

Die Gemeinden Luxemburgs gliedern sich in 30 Sozialämter mit geographisch definierten Zuständigkeitsbereichen. Da das Luxemburger Rote Kreuz mit der Sozialarbeit an vorderster Front vertraut ist, ist es per Gesetz für 16 dieser Sozialämter zuständig. Über die Helpline des Roten Kreuzes (Tel: 2755) erfahren Sie, welches Sozialamt für Ihre Gemeinde zuständig ist.

Ein Leben in Würde ermöglichen

Seit 2011 gibt es mit dem Sozialhilfegesetz in Luxemburg ein Recht auf Sozialhilfe für Menschen und Familien in Not. So soll denjenigen, die durch das soziale Netz gefallen sind, wieder zu einem menschenwürdigen Leben verholfen werden. Hierzu werden alle möglichen Mittel aufgebracht, um die jeweilige Situation einzuordnen und idealerweise zu verbessern.

Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Ob die Probleme mit den Folgen einer Scheidung, dem Verlust des Arbeitsplatzes, der vergeblichen Wohnungssuche, Überschuldung oder dem Tod des Partners zusammenhängen, die Sozialarbeiter der Sozialämter sind befugt auf Grundlage einer genauen Beurteilung der Situation des Antragstellers spezifische Sozialhilfe anzubieten.

Ziel der Hilfe ist es, Menschen in Not ein Leben in Würde zu ermöglichen, indem ihnen der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ermöglicht wird, die sie benötigen. So wird ihnen dabei geholfen, ihre Autonomie zu bewahren bzw. wieder zu erlangen. Die Hilfe kann andere gesetzlich festgeschriebene soziale Maßnahmen und Finanzleistungen ergänzen, die der Empfänger anfragen muss. Entsprechende Hilfsleistungen können kurz-, mittel- oder langfristig gewährt werden; wo nötig, kann die Unterstützung durch weitere Hilfe in Form von Sach- oder Geldleistungen ergänzt werden.

Soziale Unterstützung für viele Fälle

Die Sozialämter helfen auf vielfältige Weise. Sie bieten:

  • Hilfe beim Zugang zu rechtlichen Leistungen sowie finanzieller bzw. materieller Hilfe,
  • Unterstützung bei sozialen Problemen, die alle Altersklassen betreffen können,
  • Soziale, psychologische, finanzielle, administrative und pädagogische Beratung,
  • Informationen zu allen bestehenden Unterstützungsdiensten und Leistungen,
  • Orientierungshilfen und Begleitung von Hilfesuchenden mit Blick auf ergänzende Dienste,
  • Vermittlung im Gespräch mit Dritten (Verbände, Anwälte, Gerichtsvollzieher…)
  • Kurz-, mittel- und langfristige soziale Unterstützung,
  • Hilfe beim Aufstellen eines Finanzplans,
  • Erste Maßnahmen in sozialen Notlagen.

Finden Sie unsere Büros in Ihrer Gemeinde

Office social d’Echternach

10, rue Hooveleker Buurchmauer
L-6418 Echternach

26 72 00 91

Office social de Wiltz

16-18, rue des Tondeurs
L-9570 Wiltz

26 95 21

Office social de Strassen

1, place Grande-Duchesse Charlotte
L-8041 Strassen

31 02 62 477

Office social de Steinsel

9, Rue Paul Eyschen
L-7317 Steinsel

33 21 39 1

Office social de Steinfort

11, rue de Kleinbettingen
L-8436 Steinfort

28 22 75 224

Office social de Schifflange

13, Rue du Pont
L-3873 Schifflange

54 50 61 800

Office social de Remich

Résidence Maachergaass 48 Quai de la Moselle
L-5553 Remich

26 66 00 37

Office social de Mersch

35, rue de la Gare
L-7535 Mersch

26 32 58 1

Office social de Mamer

18, rue des Maximins
L-8247 Mamer

26 11 37 1

Office social de Kayl

1, rue de l’Eglise
L-3636 Kayl

56 66 66 276

Office social de Käerjeng

11, rue de la Résistance
L-4901 Bascharage

500 552 383

Office social de Hesperange

Maison « Um Maicher » 466, route de Thionville
L-5886 Hesperange

26 36 18 58

Office social de Grevenmacher

33, rue de Trèves
L-6793 Grevenmacher

26 70 50

Office social de Contern

Aal Schoul de Contern 19, rue de Moutfort
L-5310 Contern

27 69 29 1

Office social de Beaufort

6, rue de l’Auberge
L-6315 Beaufort

26 87 60 54 1

Office social commune de Dalheim et de Mondorf-Les-Bains

1, place des Villes Jumelées
L-5627 Mondorf-Les-Bains

23 60 55 62

Melden Sie sich bei uns

10, cité Henri Dunant
L-8095 Bertrange

2755-5500

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